Feuerwiderstand von Wänden in Brettsperrholzbauweise
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-SAC02/III-635
Die Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. hält seit einiger Zeit ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für den Feuerwiderstand von Brettsperrholzwänden bereit. Bislang wurde davon ausgegangen, dass diese Wände in allen Bundesländern als Brandwandersatzwände eingesetzt werden können. Aufgrund der Änderung der MVV TB im Zusammenhang mit der Muster-Holzbaurichtlinie, ist dies nicht mehr gegeben. Insofern musste die Bezeichnung des allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis umbenannt werden.
Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V., Wuppertal