Sanierungspflicht von Gebäuden

Abstimmung im EU-Parlament zur Sanierungspflicht

In seiner Sitzung vom 14. März 2023 hat das Europäische Parlament die Weichen für eine Sanierungspflicht des Gebäudebestandes in der EU gestellt. Die Gebäude in der EU sollen schrittweise saniert werden. Geplant ist eine zumindest 'mittlere Effizienzklasse' beim Energieverbrauch bis 2033. Zusätzlich ist vorgesehen, dass Neubauten ab 2028 als Null- Emissionsgebäude errichtet werden müssen.

Der zugrunde liegende Kommissionsvorschlag ist mit der Abstimmung allerdings noch nicht endgültig entschieden. Es folgen nun weitere Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten zur Umsetzung des Vorschlags. Der INFORMATIONSDIENST HOLZ hat bereits eine Publikation zum Thema 'Serielle Sanierung in Holzbauweise' in der Vorbereitung. Mögliche Partner und Förderer zu diesem Thema sind jederzeit gerne willkommen.

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