Muster-Holzbau-Richtlinie 2023

Mitschnitt zur Anhörung vom 20.11.2023 aus der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Am 20. November wurde in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin der Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie 2023 (MHolzBauRL) der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Zu den wesentlichen Änderungen der Neufassung zählen:

  • Errichtung von Holzgebäuden bis zur Hochhausgrenze mittels geregelter Bauarten
  • Verwendung der Holztafelbauweise in Gebäudeklasse 5
  • Öffnung des Anwendungsbereiches der Richtlinie für bestimmte Sonderbauten
  • Versagenskriterium für die Brandschutzbekleidung mit beginnender Verkohlung
  • Rahmenbedingungen für eine ressourcenoptimierte Brandschutzbekleidung
  • weitere und allgemein gültige Ausführungen für Anschlüsse und Fügungen sowie Installationen

Der Nachweis des Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ist unverändert außerhalb der Richtlinie erforderlich. Der Aufbau der Richtlinie orientiert sich an den technischen Eigenschaften der geregelten Bauteile. Die Auftaktveranstaltung zur Anhörung wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden.

Die Fachkommission Bauaufsicht ruft nun alle beteiligten Aktteure und Kreise zur schriftlichen Anhörung auf und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. Dezember 2023.