KfW passt Förderrichtlinien an EnEv an

Fördervolumen wird verdoppelt

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat zum 1. April ihre Förderbedingungen an die seit dem 1. Januar geltenden strengeren Richtwerte der Energiesparverordnung (EnEv) 2016 für Neubauten angepasst: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wurden danach Anfang des Jahres gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft. Vergünstigte Darlehen gibt es damit nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 wurde mit dem 31.03.2016 eingestellt.

Allerdings gibt es mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung wie bisher. Für Anträge ab dem 01.04.2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Baubegleitung" (431) gefördert.

Außerdem wird ab dem 01.04.2016 der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.