Holzbaustrategie in Hamburg

Novelliertes Klimaschutzgesetz seit 1. Januar 2024

 
Der Hamburger Senat hat seine Holzbaustrategie verabschiedet. Sie ergänzt das seit 2020 bestehende und 2023 novellierte Klimaschutzgesetz der Stadt. Bei öffentlichen Bauvorhaben muss von nun an geprüft werden, inwieweit Holzbaukonstruktionen und kreislauffähige Produkte zum Einsatz kommen können. Das seit 1. Januar 2024 gültige Hamburgische Gesetz zum Schutz des Klimas besagt, dass bei Bauwerkskosten ab einer Höhe von drei Millionen Euro im Rahmen der Planung zu prüfen ist, inwieweit die oberirdische Baukonstruktion aus Holz errichtet werden kann. Außerdem bedingt sie, dass der Einsatz von Recycling-Beton sowie die Wiederverwendung von Bauteilen aus Rückbauten geprüft werden.  

In Hamburg wird intensiv an Strategien gearbeitet, mit denen Graue Energie auch im Bauwesen reduzierbar ist. Dabei geht es um die Wahl klimafreundlicher Baustoffe genauso wie um deren Dauerhaftigkeit. Gebäude lange zu nutzen, sie von Beginn an auch umnutzbar zu gestalten und damit ihren Abriss zu vermeiden, sind ebenso wichtige Beiträge wie die Kreislauffähigkeit der Baustoffe selbst und deren kaskadenartige Nutzung. Berechnet, optimiert und dokumentiert werden sollen die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über dessen gesamten Lebenszyklus. Die Holzbauförderung ermöglicht, künftig und je nach Bedarf auch weitere Anforderungen zu formulieren. Antragsteller müssen obligatorisch eine Qualitätssicherung durchlaufen, bei der die Eignung der Entwürfe auf Holzbaukonstruktionen überprüft wird.