Die Bayerische Förderrichtlinie Holzbau wurde weiterentwickelt und präsentiert nun verbesserte Richtlinien zur Unterstützung nachhaltiger Bauprojekte. Mit dem Ziel, den Einsatz von Holz in der Baubranche zu fördern und dauerhaft Kohlenstoff in Bauwerken zu speichern, wurden wichtige Änderungen am bestehenden Programm vorgenommen. Angesprochen sind Kommunen und der größere Wohnungsbau in Bayern, zuständig sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Seit 2024 wird die Außenwand, wie bisher inklusive der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, nun mit zwei weiteren Bauteilen in Kombination gefördert. Dies sind Dach-, Decken-Konstruktionen, Treppen, Innenwände und sogar Balkone.
Der Förderbetrag bleibt weiterhin bei 500 € pro Tonne gebundenem CO2, wobei eine Mindestförderung von 25.000 € gilt. Die CO2-Bindung wird durch ein Excel-Tool nachgewiesen. Die Auszahlung erfolgt nun zu 100% nach Verfahrensabschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises. Nicht förderfähig sind nach wie vor reine Bekleidungen, Lehm- und lasttragende Strohbaukonstruktionen. Die Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme bis zum Ende des Förderprogramms Ende 2026 (Art. 6.1) möglich. Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme erfolgen (Art. 6.4).