Die juristischen Erfahrungen bei öffentlichen Bauvorhaben wie Kita's, Schulen oder Bürogebäuden zeigen, wie wichtig es ist, im Werkvertrag die Raumklima- und Raumluftgüte zu definieren. Nun gibt es eine Vorlage, die schon bei vielen Projekten erfolgreich von öffentlichen Auftraggebern und Bauunternehmen angewendet wird. Dabei werden Raumluft-Vorgaben für Neubauten nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB/LBO) definiert. Sie dienen der Qualitätsoptimierung und führen zu einem rechtsicheren Vertragsverhältnis sowie einer erfolgreichen Bauabnahme.
Die Innenraumluftqualität orientiert sich an den Richtwerten in der Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission (AIR) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Nach Baufertigstellung hat der Auftragnehmer eine VOC-Kontrollmessung durchzuführen. Werden vereinbarte Werte nicht eingehalten, bekommt er Gelegenheit emissionsreduzierende Maßnahmen und eine Nachmessung durchzuführen. Der Auftraggeber liefert hierzu die notwendigen Zielwerte für die gebäudeklassebezogene Lüftungsplanung.
Die Vorlage gibt genaue Ausführungen zu den Zielwerten des Raumklimas, zur Messraumvorbereitung für eine Raumluftprüfung sowie die einzuhaltenden TVOC-Summenwerte und VOC- Einzelrichtwerte. Darüber hinaus findet man hier Handlungsempfehlungen, wenn die Messergebnisse vorliegen.