Erhaltung von Holztragwerken in der Schweiz

Neuerscheinung in der Lignum-Reihe "Lignatec"

Das neue Lignatec "Erhaltung von Holztragwerken" bietet einen umfassenden Überblick zur Erhaltung, erläutert die Hintergründe zur Norm SIA 269/5 "Erhaltung von Tragwerken - Holzbau" und gibt konkrete Hinweise zum Vorgehen und üblichen Massnahmen.

Erhaltungsmassnahmen machen heute über einen Drittel der schweizerischen Bautätigkeit aus. Angesichts des grossen Baubestands und neuer Nutzungsanforderungen sowie des oftmals hohen kulturellen und volkswirtschaftlichen Werts der Bauwerke wird die Bedeutung der Bauwerkserhaltung in Zukunft weiter zunehmen.

Die Vorgehensweise im Rahmen der Erhaltung unterscheidet sich aber grundsätzlich von derjenigen der Projektierung von Neubauten. Die Erhaltung von Bauwerken ist in der Norm SIA 469 "Erhaltung von Bauwerken" definiert. Seit 2011 regelt zudem die Normenreihe SIA 269 spezifisch die Erhaltung von Tragwerken klar und verbindlich.

In der Schweiz ist der Eigentümer für die Erhaltung seines Bauwerks verantwortlich. In der Praxis ist dem Eigentümer bzw. seinem Architekten oft nicht bewusst, dass bei einer Änderung der Nutzung oder der Nutzungsanforderungen sowie bei einer baulichen Veränderung die Norm SIA 269 eine Überprüfung des Tragwerks fordert. In diesen Fällen ist es Sache des beigezogenen Ingenieurs respektive Unternehmers, im Rahmen einer fachgerechten Beratung die Notwendigkeit der Überprüfung aufzuzeigen.