Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ist der Auffassung, dass die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) wider besseren Wissens auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Oktober 2017 dafür votiert hat, die Übergangsfrist nicht um ein Jahr zu verlängern, sondern die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ab 18. Dezember 2017 verpflichtend zu machen.
Es fehlen weiterhin fundierte Nachweise, dass der Fehlerlichtbogen ein nennenswertes oder erhöhtes Brandrisiko darstellt. Zudem haben maßgebliche Fachkreise, wie der Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der ARGE BAU keinerlei Notwendigkeit für zusätzliche Einrichtungen gesehen. Auch der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hält die Vorgabe der Deutschen Kommission Elektrotechnik für zu pauschal und undifferenziert. Ferner waren im zuständigen Normenausschuss die Fach- und Verkehrskreise bei der Erstellung der Norm nicht angemessen beteiligt. Baulicher Brandschutz liegt nicht Regelungsbereich einer DIN VDE Norm, sondern des DIN Normenausschuss Bau.
Es gibt also derzeit keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht. Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Durch die Vorgaben der DKE werden Bauherrn und bauausführende Betriebe verunsichert und bei einer Durchsetzung dieser Norm das Bauen ohne Not deutlich verteuert. Eine Verbesserung des Brandschutzschutzes lässt sich deutlich kostengünstiger durch Rauchmelder erzielen.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert daher die Bauministerkonferenz und den Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) auf, gegenüber den beteiligten Normungsgremien bei der Deutschen Kommission Elektrotechnik klarzustellen, dass diese Norm nicht einseitig von der DKE in die Welt gesetzt werden kann.