Erklärung von DBA und VBI zum Vergaberecht

Heidelberger Erklärung zum Monitoringbericht Vergaberecht 2021

Die Bundesregierung hat den Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 vorgelegt. Der Bericht zeigt unter anderem, dass sich immer weniger Unternehmen an den Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Grund für die sinkende Attraktivität der öffentlichen Auftraggeber ist vor allem der immer weiter um sich greifende Preiswettbewerb, aber auch die Qualität der Ausschreibungen.

In der gemeinsamen Erklärung des Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) werden Massnahmen zur Abkehr von der weitgehenden Orientierung am Preis bei der Vergabe gefordert. Zu diesen Maßnahmen gehört die Forderung nach einer Offenlegung von beauftragten Honorarangeboten, der Ausschluss von Vergaben an Generalübernehmer sowie eine Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts auch bei der Vergabe von Planungsleistungen.

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