Bundestag beschließt "Urbanes Gebiet"

Baurechtsnovelle soll Schaffung von Wohnraum erleichtern

Mitte März hat der Bundestag einer Novelle des Baurechts zugestimmt, das Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand gibt. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Darüber hinaus werden die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt.

Die Baurechtsnovelle soll neue Möglichkeiten für das Zusammenleben in der Stadt schaffen und den Weg für eine dynamische, zukunftsorientierte Stadtentwicklung frei machen. Das urbane Gebiet als Herzstück dieser Novelle soll neue Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft schaffen. Kommunen können Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen. Diese Mischung soll vielerorts die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ermöglichen und das neue Leitbild unserer einer Stadtentwicklungspolitik für eine funktionsgemischte, nachhaltige europäische Stadt der kurzen Wege umsetzen. 

Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schaffe das „Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum, hieß es vonseiten des Bundesbauministeriums. Die neue Gebietskategorie erlaube es, dichter und höher zu bauen.

Die Baurechtsnovelle beende zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.