Das Bundesfamilienministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern den Bau von Kindertagesstätten. Die beiden entsprechenden Programme starteten am 1. Februar. Hierfür stehen von 2013 bis 2015 KfW-Kredite im Umfang von 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung. Die Förderung ist Bestandteil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung „Kindertagesbetreuung 2013“.
Kommunen können die Darlehen aus dem Programm „IKK - Kita-Ausbau“ direkt bei der KfW beantragen. Kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, können die Darlehen über das Programm „IKU - Kita-Ausbau“ bei ihren Hausbanken beantragen. Die Endkreditnehmer-Zinssätze beginnen beim IKK bei 0,10 % p. a. und beim IKU bei 1,00 % p. a.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Neubau-, der Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Gründstücken und Immobilien, um neue Kitas für Kinder unter drei Jahren zu errichten, sind förderfähig.
Daneben können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. auf die Programmfamilien „IKK – Investitionskredit Kommune“ und „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“.