Wer sich für den Neubau eines Hauses entscheidet, sollte gleich zu Beginn der Planungen die Energieeffizienz im Auge behalten, rät die Deutsche Energieagentur (dena). In Zeiten hoher Gas- und Ölpreise bieten Neubauten mit geringem Energiebedarf den Vorteil, dass man unabhängiger von den Entwicklungen der Energiepreise ist. Dank komfortabler Technik, angenehmer Raumwärme und einem gesunden Raumklima verfügen energieeffiziente Häuser auch über großen Wohnkomfort und einen höheren Wohnwert.
Gerade bei Neubauten sei es laut dena sinnvoll, hocheffizient zu bauen. Die Techniken seien ausgereift und der Mehraufwand im Vergleich zu einem Standardbau gering. Bauherren, die besonders energetisch bauen, erhielten zudem Unterstützung vom Staat.
Zugleich müssen Bauherren bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen bei Neubauten beachten. Die dena zeigt auf, welche Vorgaben der Gesetzgeber macht.
Verpflichtungen, die man kennen sollte:
- Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Gesetzgeber vor, wie viel Energie ein Neubau maximal für Heizung und Warmwasser benötigen darf. Ziel ist ein möglichst niedriger Energieverbrauch in Gebäuden. Die EnEV lässt dem Bauherrn viel Spielraum, wie er die Anforderungen erreicht. So können Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam bei der Berechnung des künftigen Energiebedarfs berücksichtigt werden.
- Ebenso muss ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor. Dabei können die künftigen Hausbesitzer selbst entscheiden, in welcher Form die erneuerbaren Energien genutzt werden. Sie müssen lediglich darauf achten, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit dem jeweiligen Energieträger erzeugt wird. Bei Solarenergie sind es zum Beispiel 15 Prozent, bei Holz oder Holzpellets 50 Prozent. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen kann oder möchte, muss den Wärmebedarf beispielsweise durch höhere Dämmstärken zusätzlich verringern.
- Zum Abschluss der Bauarbeiten müssen Hauseigentümer die Qualität ihres Hauses mit einem Energieausweis nachweisen. Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität des Hauses. Dieses Dokument gehört ebenso zum Haus wie der Bauantrag oder der Grundbuchauszug.
Für Häuser mit geringem Energiebedarf hat die KfW den Begriff Effizienzhaus eingeführt. Alle aktuellen Neubauten müssen mindestens den Effizienzhaus-Standard 100 vorweisen. Die KfW fördert den Bau von Häusern, die deutlich besser sind als dieser Standard. So werden Hausherren, die KfW-Effizienzhäuser 70, 55 und 40 bauen, mit Darlehen oder Zuschüssen unterstützt. Je niedriger die Zahl, desto geringer der Energieverbrauch. So benötigt ein neu gebautes "Effizienzhaus 55" beispielsweise nur 55 Prozent der Energie, die der Gesetzgeber als Maximum für Neubauten vorschreibt.
Je besser der geplante energetische Standard des Hauses ist, desto höher sind die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Außerdem muss für die Förderung der Effizienzstandard von einem Sachverständigen bestätigt werden. Beim Neubau von Effizienzhäusern 40 und 55 ist die Förderung zusätzlich daran gebunden, dass eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich durchgeführt wird.