Wärmedämmverbundsysteme zulassungskonform montieren

Komponenten-Mix verstößt gegen Baurecht

Vor dem Hintergund der neuen Energieeinsparverordnung weist der Verband Holzfaser Dämmstoffe (VHD) auf einige Regelungen hin, die es zu beachten gilt. So muss spätestens ab 2016 der maximal zulässige Primärenergiebedarf eines neu errichteten Gebäudes 25 Prozent unter dem bisherigen Grenzwert liegen. Die Bauzulieferindustrie habe sich frühzeitig darauf eingestellt und biete mittlerweile eine kaum mehr zu überblickende Vielfalt unterschiedlicher Dämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme an. Mit der Zunahme an Auswahlmöglichkeiten gehe laut VHD ein erheblicher Preisdruck auf die Hersteller wie auch auf die Verarbeiter einher, der zwar das Budget der Bauherren schone, für die Qualität am Bau jedoch nicht unbedingt von Vorteil sei. Vom Einsatz vermeintlich preiswerterer Fremdkomponenten in Wärmedämmverbundsystemen beispielsweise rät der VHD Bauhandwerkern dringend ab und empfiehlt Bauleitern und Architekten, auf strikte Zulassungskonformität zu achten.

"Bauhandwerker müssen mit immer spitzerem Bleistift rechnen, um einen Auftrag zu erhalten. Da ist die Versuchung mitunter groß, bei der Ausführung auf vermeintlich preiswertere Qualitäten auszuweichen. Bei der Montage von Wärmedämmverbundsystemen wäre das allerdings keine gute Idee. Denn WDVS sind zulassungspflichtige Bauprodukte; der Einsatz systemfremder, in der Zulassung nicht explizit geregelter Komponenten wäre daher ein Verstoß gegen geltendes Baurecht - und zwar völlig unabhängig vom jeweils gewählten Dämmstoff und der fassadenseitig aufzubringenden Beschichtung", betont Dr.-Ing. Tobias Wiegand, Geschäftsführer des Verbandes Holzfaser Dämmstoffe (VHD) in Wuppertal.

Jede Art von Kompromissbereitschaft sei bei der Auswahl von WDVS-Komponenten fehl am Platze. Hier verlasse man sich im eigenen Interesse besser auf die vom Zulassungsinhaber bestimmten Original-Produkte. Schon die Verarbeitung eines fremden, in der jeweiligen WDVS-Zulassung nicht geregelten Armierungsgewebes oder sonstigen Befestigungsmittels sei streng genommen illegal und stelle einen Mangel dar, für den der Verursacher einzustehen habe.

Der Bauherr kann vom ausführenden Handwerksbetrieb die Beseitigung des Mangels verlangen - und zwar unabhängig davon, ob das WDVS in der Praxis auch mit der verbauten Fremdkomponente wie vorgesehen funktioniert. Ist der Rückbau nicht ohne weiteres möglich, muss ggf. das WDVS als Ganzes erneuert werden. Die entstehenden Kosten wären in solchen Fällen vom Handwerksbetrieb zu tragen, der das WDVS nicht zulassungskonform appliziert hat.

Bauhandwerker, die sich außerhalb der WDVS-Zulassung bewegen und einen unzulässigen Komponenten-Mix verbauen, handeln mithin gegen ihre eigenen Interessen. Den WDVS-Anbieter als Zulassungsinhaber trifft keine Gewährleistungspflicht, wenn wegen des Einsatzes systemfremder Komponenten das applizierte WDV-System als mangelbehaftet anzusehen ist. Dass sich daraus gerade für kleinere Handwerksbetriebe existenzielle Risiken ergeben können, liegt auf der Hand.

Was im Einzelfall systemkonform und was verboten ist, lässt sich der bauaufsichtlichen Zulassung entnehmen, über die jeder WDVS-Anbieter in Deutschland und Europa verfügen muss. Die ausschließliche Verwendung in der WDVS-Zulassung geregelter Dämm- und Putzträgerplatten aus natürlichen Holzfasern sowie sonstiger systemkonformer Elemente macht für alle Beteiligten Sinn: Der Verarbeiterbetrieb, der alle Komponenten zulassungskonform ausgewählt und nachweislich fachgerecht verbaut hat, profitiert von maximaler Sicherheit, da ihn die gesetzliche Gewährleistung des Herstellers vor Inanspruchnahme durch seine Kunden schützt.

Über die Pflicht zur gewissenhaften systemkonformen Auswahl aller einzusetzenden WDVS-Komponenten und ihre korrekte Montage am Objekt hat der Zulassungsinhaber seine Verarbeiterbetriebe regelmäßig zu schulen. Der WDVS-Anbieter ist gehalten, turnusmäßig Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, die die Teilnehmer zu systemkonformer Arbeitsweise anleiten und sie im fachgerechten Umgang mit technischen Neuerungen vertraut machen. "Bauaufsichtlich zugelassene Wärmedämmverbundsysteme funktionieren als Einheit bauphysikalisch präzise aufeinander abgestimmter Komponenten. Alles muss zusammenpassen - wie aus einem Guss", unterstreicht VHD-Geschäftsführer Wiegand.

Per 1. Mai gilt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie verschärft die energetischen Anforderungen an Neubauten erheblich: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf soll künftig 25 Prozent unter dem bisher zulässigen Grenzwert liegen. Mittels fachgerechter Holzfaserdämmung der Gebäudehülle lässt sich diesem Anspruch genügen. (Foto: VHD e.V., Wuppertal)