Wettbewerbsnachteil für Holz?

Vier Bundesministerien regeln die öffentliche Beschaffung für Holzprodukte

Die vier Bundesministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt haben einen „Gemeinsamen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ zum Beschaffungserlass Holzprodukte veröffentlicht. Danach müssen die zur Beschaffung vorgesehenen Holzprodukte nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, d. h. sie müssen zertifiziert sein.

Während PEFC und FSC diese Regelung im Sinne einer nachhaltigen Forstwirtschaft begrüßten, kritisierte der Deutsche Holzwirtschaftsrat die anhaltende Ungleichbehandlung des Baustoffes Holz gegenüber anderen Baumaterialien sowie den hohen bürokratischen Aufwand. Der wichtigste nachwachsende Rohstoff des Landes sei der einzige Bau- und Werkstoff, der derart mit strengen Umwelt- und Sozialstandards belegt werde. Für einen fairen Wettbewerb sollten alle Produkte gleichermaßen mit Umwelt und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung belegt werden, so der DHWR.