VFF überarbeitet Merkblätter zu Holzarten und Holzschutz bei Fenstern

Erweiterung und Anpassung an EN 350:2016 ist erfolgt

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat die beiden Merkblätter "Holzarten für den Fensterbau - Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile" und "Holzschutz bei Holz- und Holz-Metallfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten" ersetzt. Grund für die Überarbeitung beider Merkblätter war die neue Ausgabe der EN 350:2016 "Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff".

Das Merkblatt HO.06-1: 2018-08 Holzarten für den Fensterbau - Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile" nennt Holzarten, die sich im Einsatz für maßhaltige Bauteile (Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden, Wintergärten) als geeignet oder, wenn sie mehr als 15 Jahre erfolgreich eingesetzt wurden, als bewährt erwiesen haben. Die Tabelle führt 12 Nadelhölzer und 26 Laubhölzer auf, die unter anderem im Hinblick auf ihre Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit und Eignung als lamellierte Fenster-Kantel charakterisiert werden. Die Bewertung der "Dauerhaftigkeit" wurde nach den Vorschriften der neuen DIN EN 350:2016 aktualisiert. Neu aufgenommen wurde für Nadelhölzer die Sibirische Lärche; zudem wird jetzt zwischen Oregon Pine (westliches Nordamerika) und Douglasie (Mitteleuropa) unterschieden. Für Laubhölzer wird jetzt Eucalyptus grandis aus Uruguay separat aufgeführt.

Das Merkblatt HO.11: 2018-08 "Holzschutz bei Holz- und Holz-Metallfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten" erläutert die Schutzmaßnahmen gegen Bauschäden durch holzzerstörende Organismen (Insekten, Pilze). Weiterhin geht es um Maßnahmen gegen holzverfärbende Pilze (Bläue), die zwar keinen Bauschaden verursachen, jedoch das Erscheinungsbild der Holzoberfläche nachhaltig beeinträchtigen. Die Holzschutzmaßnahmen richten sich nach Konstruktion und Verarbeitung (konstruktiver Holzschutz) sowie nach Holzart, Holzqualität, natürlicher Dauerhaftigkeit und umfassen die Anwendung von Holzschutzmitteln (vorbeugender chemischer Holzschutz) sowie die notwendige Wartung/Pflege und Inspektion (vgl. VFF-Merkblätter und Mitgliederinformationen WP.01 bis WP.03).

Die erforderlichen Holzschutzmaßnahmen richten sich nach den Gebrauchsklassen, in denen die Elemente eingesetzt werden. Für maßhaltige Holzbauelemente gelten die Klassen 0/1 (Innenbereich trocken), 2 (Innenbereich oder unter Dach, gelegentlich feucht) und 3.1 (Außenbereich ohne Erdkontakt). Vor diesem Hintergrund erläutert das Merkblatt ausführlich unter anderem die Maßnahmen, die dazu führen, dass auf zusätzlichen chemischen Holzschutz komplett verzichtet werden kann. Ein Kapitel zu "Wartung/Pflege und Inspektion" schließt das Merkblatt ab.