Verbesserungsbedarf bei Landesbauordnungen

Deutscher Holzwirtschaftsrat koordiniert bundesweiten Abstimmungsprozess

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg novellieren derzeit ihre veralteten Landesbauordnungen. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR) beteiligte sich nach enger Abstimmung mit den regionalen holzwirtschaftlichen Verbänden an diesen Novellierungen.

Besonders für Nordrhein-Westfalen sieht der DHWR dringenden Handlungsbedarf: So erfolgten an der Bauordnung seit dem Jahr 2000 keine maßgeblichen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Bauen mit Holz. Der DHWR macht das veraltete Baurecht für die im Bundesvergleich geringe Holzbauquote verantwortlich: In Nordrhein-Westfalen entfielen zwischen 2010 und 2012 nur knapp elf Prozent der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf Holzbauten. Der deutsche Durchschnitt liegt bei 17 und in Baden-Württemberg - einer traditionell starken Holzbauregion - sogar bei 27 Prozent.

Der DHWR koordinierte in den letzten Monaten die Erstellung von gemeinsamen Positionspapieren sowie die Durchführung zahlreicher Abstimmungs- und politischer Gespräche. Auf Basis der Musterstellungnahmen des DHWR beteiligten sich zahlreiche Verbände der Forst- und Holzwirtschaft an den Novellierungsverfahren. In den drei Bundesländern liegen die Positionen der Branche nun bei den für das Bauen verantwortlichen Ministerien.

„Klimaschutz und Nachverdichtung der Städte: Für beide aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen bietet der Holzbau innovative und wirtschaftliche Lösungen", sagte DHWR-Präsident Xaver Haas. Die Politik sei nun gefordert die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und das Bauen mit Holz anderen Bauweisen gleichzustellen. Die Bundesländer könnten ihre selbstgesteckten Ziele im Klimaschutz und dem Bauen mit Holz durch die Anpassung des Baurechts an den Stand der Technik und die damit verbundene Ausschöpfung der Möglichkeiten, die Normen und technische Regelwerke der Holzbauweise bereits heute geben, schneller erreichen.

Haas rechnet mit einem mehrmonatigen Prozess, bis die Entwürfe den Landtagen vorgelegt werden. Gemeinsam mit den regionalen Akteuren sind weitere Aktivitäten geplant, um den Forderungen der Branche Gehör zu verschaffen.

Bereits im Mai 2014 hatte der DHWR ein Ranking auf Basis einer Studie des Thünen-Instituts in Hamburg 2013 erstellen lassen. Professor Ludger Dederich hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die jeweilige Landesbauordnung der Bundesländer mit der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz der Bundesländer hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeit von Holz im Bauwesen. Ergebnis: In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bedarf es für Gebäude mit mehr als zwei Geschossen einer besonderen Genehmigung der Baubehörden. Dieses baurechtliche Hemmnis mindert die Wettbewerbsfähigkeit des Holzbaus gegenüber anderen Bauweisen ganz erheblich.

Grund: Die Bauordnung Nordrhein-Westfalens wurde seit dem Jahr 2000 nur unwesentlich geändert. So wurden die Neuerungen der Musterbauordnung (MBO 2002) sowie die maßgebliche Musterholzbaurichtlinie bisher nicht in Landesrecht umgesetzt bzw. offiziell eingeführt. Die Aktivitäten des DHWR führten dazu, dass sich der Bauausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag speziell mit dem Bauen mit Holz beschäftigte und den Abbau von Hemmnissen für das Bauen mit Holz befürwortete.