Umfrage zu Erfahrungen von Bauschaffenden

Mitteilung der Obersten Bauaufsichtsbehörde NRW: Keine Bedenken gegen neue Regelungen zum Bauen mit Holz

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Bauaufsichtsbehörden in Dienstbesprechungen mitgeteilt, dass aus Sicht der obersten Bauaufsichtsbehörde keine Bedenken bestehen, wenn bereits jetzt unter Erteilung einer Abweichung nach § 73 BauO NRW in der Form vom 1. März 2000 die neuen Regelungen zum Bauen mit Holz zur Anwendung gelangen (fünf oberirdische Geschosse - Gebäudeklasse 4 - Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise).

Die Landesregierung NRW teilt dies mit vor dem Hintergrund, dass sie dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung mit dem Ziel vorgelegt hat, das Inkrafttreten der im Dezember 2016 geänderten und verabschiedeten Landesbauordnung um ein Jahr auf den 28. Dezember 2018 aufzuschieben. Beschließt der Landtag den Gesetzentwurf, will die Landesregierung den Zeitraum nutzen, um einzelne Vorschriften der Landesbauordnung, die möglicherweise dazu beitragen, das Bauen in NRW zu verteuern, zu prüfen und diese neu zu fassen.

Um die Auswirkungen auf Bauprojekte der Holzwirtschaft abschätzen zu können, bittet der INFORMATIONSDIENST HOLZ in Form einer kleinen Umfrage um Ihre Mithilfe. Wir wollen vor allem erfahren, inwieweit Sie als Bauschaffender bei geplanten oder laufenden Projekten in Nordrhein-Westfalen von dieser Verschiebung betroffen sind. Das kann natürlich positiv wie negativ sein.

Die Beantwortung der Fragen nimmt nur eine Minute in Anspruch. Ihre Angaben werden völlig anonym verwendet. Bitte folgen Sie folgendem Link: