Rosskur für die Baugesetze

Deutscher Holzfertigbau-Verband fordert einheitliches Baurecht für ganz Deutschland

In Deutschland fehlen zurzeit zwischen 350.000 und 400.000 Wohneinheiten; das entspricht der Neubautätigkeit eines ganzen Kalenderjahres. Dass es überhaupt zu einem derart hohen Defizit kommen konnte, liegt nach Einschätzung des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes e.V. (DHV) unter anderem an dem viel zu komplexen Bauordnungsrecht bzw. dem Nebeneinander von 16 verschiedenen Landesbauordnungen. Der DHV fordert daher, die überbordenden Gesetzes- und Regelwerke zu entfrachten.

Bislang gleicht es einem Abenteuer, sich mit dem Thema Baurecht zu befassen. Dass dieses Rechtsgebiet so ungeheuer kompliziert ist, liegt zunächst einmal daran, dass das Bauen in Deutschland als Ländersache gilt. Jedes Bundesland hat gemäß Bauordnungsrecht eine eigene Landesbauordnung (LBO) erlassen, die den landestypischen Baustilen, traditionellen Bauweisen, topographischen Gegebenheiten sowie technischen Anforderungen etc. Rechnung tragen soll. Geregelt wird, wie, womit, wie hoch, in welchem Abstand gebaut werden darf und anderes mehr.

"Es kann nicht angehen, dass für die Herstellung der gleichen Sache in jedem Bundesland andere Regeln gelten. Häuser braucht und baut man schließlich überall! Da es nach wie vor der Traum der meisten Bundesbürger ist, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, sollte es jedem Wohnungsbaupolitiker ein Herzensanliegen sein, dass sich dieser Traum für möglichst viele Bürger auch erfüllt. Und zwar sinnvollerweise schon in der Lebensphase der Familienplanung - nicht erst kurz vor dem Rentenalter", sagt DHV-Präsident Erwin Taglieber.

"Die größten Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen bestehen beim Brandschutz", sagt Bauphysiker Dipl.-Ing. Wolfgang Schäfer, Geschäftsführer Technik beim Zimmererverband Holzbau Baden-Württemberg. Architekten, Bauunternehmen und Bauhandwerker müssen deshalb nach wie vor bei jedem Bauwerk darauf achten, dass sie gemäß geltender Landesbauordnung planen, bauen und zu Werke gehen. Dabei wäre es viel effizienter, identischen bzw. ähnlichen Erfordernissen mit den gleichen Maßnahmen und Bauteilen gerecht zu werden. Trotz aller Bestrebungen auf Bundesebene, das geltende Baurecht zu harmonisieren, indem man Reformkommissionen einberuft oder Ausschüsse einsetzt, wird das Rad in 16 Bundesländern immer wieder neu erfunden.

"Letztlich ist es eine Frage des politischen Willens, ob und in welchem Umfang in einem Bundesland mit Holz gebaut werden darf", unterstreicht Erwin Taglieber.

DHV-Präsident Erwin Taglieber (Foto: DHV/Textify)