In Rheinland-Pfalz soll das Bauen mit Holz einfacher werden. Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 26. Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung im Grundsatz gebilligt. Mit der Anpassung der Landesbauordnung sollen bereits beschlossene bzw. in Vorbereitung befindliche Änderungen der sogenannten Musterbauordnung umgesetzt werden. Diese orientiert sich i. W. an den auf der Bauministerkonferenz Ende September gefassten Beschlüssen.
Mit der Anpassung der Landesbauordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen nun auch der Einsatz von Holzbauteilen bei höheren Gebäuden, insbesondere im Geschosswohnungsbau, ermöglicht werden. Holz kann demnach als Baustoff für Gebäude bis zu einer Höhe von 22 Metern eingesetzt werden; bisher lag die Grenze bei 13 Metern. Der Gesetzentwurf muss nun das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren durchlaufen, bevor er dem rheinland-pfälzischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
Darüber hinaus sollen digitale Baugenehmigungsverfahren vereinfacht werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren sollen verbessert und damit die digitale Beantragung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren gefördert werden; die Rahmenbedingungen sollen dafür so gestaltet werden, dass zukünftig eine ausschließliche elektronische Kommunikation erfolgen kann.