Normung beschäftigt sich erstmals mit Fußbodenbelägen aus Bambus

Klarheit auf europäischer Ebene erforderlich

Fußbodenbeläge aus Bambus werden fälschlicher Weise oft als Parkett bezeichnet, stammen aber von einer Graspflanze und keiner Holzart, wie der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) jetzt aufklärte. Eine Norm, die Fußboden aus Bambus regelt, gibt es laut HDH derzeit noch nicht. Aus diesem Grund beschäftigt sich seit kurzem eine Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene mit diesen Produkten. So soll für die erforderliche Klarheit gesorgt werden, wie der HDH mitteilt.

Während zur Parkettherstellung in Deutschland überwiegend einheimische und europäische Holzarten verwendet werden - unangefochtene Nr. 1 ist dabei die Eiche - stammt das Rohmaterial für Bodenbeläge aus Bambus aus Asien, insbesondere aus China. Die größtenteils eingesetzte Grasart ist Phyllostachys Heterocycla Pubescens, die in China als "Mao Zhu" bezeichnet wird.

"Kaufen europäische Kunden Bambusböden, so sichern sie überwiegend schlecht bezahlte Arbeitsplätze auf den Bambusplantagen und in den Herstellerwerken in China", erläuterte HDH Geschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Da oft auch qualitativ schlechte Ware nach Europa komme, liege es laut Klaas auch im besonderen Interesse der Verbraucher, dass mit normativen Regelungen zu definierten Eigenschaften, zur Qualität und zu passenden Prüfverfahren für sichere Produkte gesorgt werde.

Auf europäischer Normungsebene (CEN) wurde daher eine technische Arbeitsgruppe unter dem Bereich CEN/TC 175/WG 33 (Round and sawn timber - Specific user requirements - Timber flooring) etabliert, die valide Prüfungen und technische Spezifikationen für Bodenbeläge aus Bambus erarbeiten soll.

Der HDH weist darauf hin, dass die Parkettherstellung in Europa und insbesondere in Deutschland nicht nur auf eine lange handwerkliche und industrielle Tradition, sondern auch auf ein umfangreiches und belastbares Normenwerk zurückblicke, das kontinuierlich weiterentwickelt werde. In Europa und in Deutschland Parkette dürfen nur Parkette mit CE-Kennzeichnung und zusätzlich mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung in Verkehr gebracht werden, was erheblich zur Verbrauchersicherheit beitrage. Außerdem sichere der Einsatz von Parkett wichtige Arbeitsplätze in der Forst- und Holzindustrie in Deutschland und ganz Europa, so der HDH.