Nordrhein-Westfalen: Bauen mit Holz wird einfacher

Neue Landesbauordnung verabschiedet

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. Dezember 2016 die lang erwartete Überarbeitung der Landesbauordnung verabschiedet, sie tritt ab Januar 2018 in Kraft. Neben anderen Neuregelungen wird das Bauen mit Holz durch Anpassung der Landesbauordnung an das Brandschutzsystem der Musterbauordnung erleichtert. Die Aufnahme der Gebäudeklassen 1 bis 5 aus der Musterbauordnung und die Einführung der neuen Stufe "hochfeuerhemmend" verlangten bei den Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit differenzierte Regelungen.

Für Gebäude mit Nutzungseinheiten, die deutlich kleiner sind als Brandabschnitte, die gegeneinander mit Brandschutzqualität abgetrennt sind und die über ein eigenes Rettungswegsystem verfügen, sind geringere Brandschutzanforderungen vertretbar. Sie stellen für die Brandausbreitung und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ein geringeres Risiko dar als Gebäude mit ausgedehnten Nutzungseinheiten. Dies gilt beispielsweise für Wohnungen, kleine Verwaltungseinheiten, Praxen und kleine Läden. Für Gebäude mit Zellenbauweise in der Gebäudeklasse 4 wird die konstruktive Holzverwendung für Bauten mit bis zu fünf Geschossen eröffnet. Dadurch verbessern sich deutlich die Rahmenbedingungen für den mehrgeschossigen Holzhausbau.

Mit der Verabschiedung der Bauordnung ist das Thema "Holzbau in NRW" nicht abgeschlossen, sondern wird stetig weiterentwickelt. Künftig sollen die Vorschriften in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Düsseldorf stetig dem Stand von Forschung und Entwicklung im Holzbau angepasst werden. Nordrhein-Westfalen ist nach Baden-Württemberg und Bayern das drittgrößte "Holzbauland". Wirtschaftlich betrachtet ist die Holzbranche mit rund 180.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von circa 38 Milliarden Euro eine wirtschaftlich bedeutende Branche. Viele dieser Unternehmen sind allerdings im Holzbau außerhalb von NRW tätig - und das gilt es künftig zu ändern.