Neues Merkblatt zu Brettsperrholz

Studiengemeinschaft Holzleimbau veröffentlicht dritte Auflage

Die Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. hat ihr „Brettsperrholz-Merkblatt“ überarbeitet. Die zehnseitige Broschüre erläutert allgemeingültige, materialbedingte Regeln, deren Einhaltung den langfristigen Bestand des Bauwerks und die Erhaltung des Erscheinungsbildes sichern. Zudem werden Informationen zu Bemessung, Festigkeits- und Steifigkeitskennwerten, Maßen und Toleranzen oder Kennzeichnung und Oberflächenqualitäten von Brettsperrholz gegeben.

Tragende Bauteile aus Brettsperrholz finden Einsatz als großflächige Platten- und Scheibenelemente oder als Biegeträger in den Nutzungsklassen 1 oder 2 nach DIN EN 1995-1-1: 2010-12. Brettsperrholz darf nur auf der Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik oder einer europäisch technischen Bewertung (ETA) hergestellt werden. Eine Liste mit gültigen nationalen und europäischen Zulassungen findet sich im Verzeichnis Brettsperrholz/Zulassungen der Homepage www.brettsperrholz.org.

Zum Download Brettsperrholz-Merkblatt