Neues Baurecht in Oberösterreich fördert Holzbau

Veränderungen bei Brandschutzbestimmungen

Seit dem 1. Juli gelten in Oberösterreich neue Bauregeln, die vor allem dem Bauen mit Holz zugute kommen dürften. So haben sich die Bestimmungen für den Brandschutz entscheidend verändert. Damit soll laut Landesregierung eine Gleichberechtigung des Holzbaus gegenüber anderen Baustoffen erreicht werden.

So ist es jetzt möglich, Holzbauten mit bis zu vier Geschossen über dem Erdboden zu bauen. Im begründeten Ausnahmefall sind auch mehr Geschosse in Holz möglich. Auch brandabschnittsbildende Wände und Decken von Reihenhäusern können in Holzbauweise ausgeführt werden, was die Errichtung von Reihenhäusern komplett aus Holz möglich macht.

Mussten Wände und Decken von freistehenden Einfamilienhäusern bisher einen Feuerwiderstand F30 aufweisen, können diese Anforderung unter bestimmten Voraussetzungen jetzt entfallen. Holzfassaden sind jetzt bei Gebäuden mit bis zu fünf statt bisher nur drei Geschossen möglich. Bei Gebäuden mit maximal sechs Geschossen können die beiden obersten mit Decken und Wänden aus Holz sein, bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau bis 22 Meter ist dies ebenfalls für das oberste Geschoss möglich. Diese neue Regelung erleichtert Aufstockungen von mehrgeschossigen Wohn- und Bürogebäuden. Wenn die Schutzziele nachweislich auf gleichem Niveau eingehalten werden, sind Abweichungen von den Regelvorgaben möglich.