Neueinstufung von Formaldehyd verschärft Arbeitsschutz

Innenausbauverband bief unterstützt die Branche mit Expositionsbeschreibungen

Nach der Neueinstufung des Gefahrstoffs "Formaldehyd" und die daraus resultierende Verschärfung des Arbeitsschutzes müssen Arbeitgeber reagieren. Sie stehen unter Zugzwang, Gefährdungsbeurteilungen für die betroffenen Arbeitsplätze zu erstellen und darin die Einhaltung der strengeren Arbeitsplatzgrenzwerte von Formaldehyd nachzuweisen.

Der Bundesverband Innenausbau, Element- und Fertigbau (bief) gibt dazu Hilfestellung: Mit den Expositionsbeschreibungen, an deren Erstellung der bief maßgeblich mitwirkt, wird der Aufwand für Unternehmen deutlich reduziert und ein sicherer Arbeitsplatz dennoch gewährleistet. Gemäß Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung für jeden potentiell betroffenen Arbeitsplatz zu ermitteln, ob die geforderten Arbeitsplatzgrenzwerte in Höhe von 0,37 mg/m³ beziehungsweise 0,3 ppm eingehalten werden. Dies muss im Regelfall durch relativ aufwändige Arbeitsplatzmessungen erfolgen.

Die Gefahrstoffverordnung lässt aber auch andere "gleichwertige Beurteilungsverfahren" zu, zu denen sogenannte Expositionsbeschreibungen zählen. In enger Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsbehörden erarbeite der bief rechtssichere Lösungen zum umfassenden Schutz für den Arbeitnehmer, teilte der Verband mit. Auf diese Weise könne dazu beigetragen werden, dass die verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen zukünftig möglichst einfach und rechtssicher erstellt werden könnten.

Alle üblichen Tätigkeiten in den definierten Bereichen "Industrielle Möbelfertigung" und "Schreiner-/Tischlerhandwerk" weisen grundsätzlich keine Gefährdung im Hinblick auf Formaldehyd-Emissionen auf. Das belegen die aktualisierten Expositionsbeschreibungen beider Bereiche. Die ebenfalls neu zu erstellende Expositionsbeschreibung "Fertighausbau" befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird voraussichtlich im Herbst 2016 veröffentlicht. Direkt im Anschluss daran soll auch eine neue Expositionsbeschreibung "Industrielle Parkettherstellung" erarbeitet werden.

Dank der bereits überarbeiteten sowie der beiden in Kürze neu erarbeiteten Expositionsbeschreibungen hätten Unternehmen mit Tätigkeiten aus diesen Bereichen die Möglichkeit, ihre Gefährdungsbeurteilungen mit Verweis auf die dort hinterlegten Befunde einfach und ohne zusätzliche Messungen durchzuführen. Das erspare den Betrieben viel Zeit- und Kostenaufwand bei gleichzeitig hoher Rechtssicherheit.

Unabhängig von dem vereinfachten Nachweis über die Expositionsbeschreibung wüssten laut bief die Betriebe um das grundsätzlich geltende Minimierungs- und Substitutionsgebot. Heißt: Dort, wo es unter technischen, wirtschaftlichen und sonstigen Gesichtspunkten zumutbar ist, sind gänzlich formaldehydfreie oder zumindest formaldehydärmere Produkte einzusetzen. So würden die einzuhaltenden Grenzwerte weit unterboten.

Die Expositionsbeschreibungen dienen als rechtssichere Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung im Schreiner- und Tischlerhandwerk sowie bei der industriellen Möbelfertigung. (Foto: bief)