Mieterbund und GEEA fordern Energielabel für Immobilien in der ENEV 2013

Mehr energetische Transparenz auf dem Immobilienmarkt gewünscht

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) plädieren dafür, mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energielabel im Energieausweis und in Immobilienanzeigen einzuführen. Das betonten beide Verbände in der heutigen Anhörung zur EnEV-Novelle, zu der das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geladen hatten.

Die bisherige Regelung im Referentenentwurf der EnEV sieht vor, dass der Energiekennwert in Immobilienanzeigen nur angezeigt werden muss, wenn ein Energieausweis bereits vorliegt. Wurde kein Energieausweis im Vorfeld ausgestellt, entfällt diese Pflicht. Laut DMB sei es aber sinnvoll, eine Klasseneinteilung der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen und im Energieausweis, analog zur weißen Ware, anzuwenden. Ein vom Verbraucher gelerntes Klassenlabel sollte zukünftig in der EnEV verankert werden. Der Wert sollte im Vorfeld durch einen Energiebedarfsausweis ermittelt werden. Jede andere Regelung würde laut DMB zu großer Verunsicherung am Markt führen, da es ohne ersichtlichen Grund manche Anzeigen mit und manche Anzeigen ohne ausgewiesenen Kennwert geben würde.

Die dena fordert darüber hinaus, bei der Umsetzung der EnEV in punkto Qualitätssicherung von Energieausweisen ein möglichst einfaches und bundeseinheitliches Verfahren anzuwenden, um die Verlässlichkeit von Energieausweisen für den Verbraucher zu erhöhen

Die Energieeinsparverordnung definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Die EnEV ist die wesentliche, rechtliche und planerische Grundlage im Bereich Energieeffizienz für alle Bauvorhaben (Bestandssanierungen und Neubauten). Bei der Gebäudesanierung greift ein Großteil der Anforderungen der EnEV erst, wenn der Eigentümer ohnehin eine Sanierung durchführt. In der EnEV werden Anforderungen in deutsches Recht umgesetzt, die aus der Neufassung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) und der EU-Energieeffizienzrichtlinie resultieren.