Mehr Geld für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten

Verbesserte KfW-Förderbedingungen in Kraft

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Dies hat zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens zur Folge. Bauherren profitieren seit dem 24. Januar 2020 von höheren Fördersätzen der KfW. Wer einen KfW-Kredit nutzt, kann diesen künftig durch gestiegene Tilgungszuschüsse deutlich reduzieren.

Neben den Tilgungszuschüssen wurden auch die Investitionszuschüsse für energieeffiziente Sanierungen und Einzelmaßnahmen erhöht. Je effizienter saniert oder gebaut wird, desto mehr Förderung bekommt der Bauherr. Neben den Anpassungen zur Heizungsförderung und der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist dies eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, um die Energieeffizienz deutscher Gebäude zu erhöhen.

Konkret erhöhen sich die Tilgungszuschüsse um bis zu 12,5 Prozent auf maximal 40 Prozent. Die Investitionszuschüsse für Sanierungen erhöhen sich um 10 Prozent auf ebenfalls maximal 40 Prozent. Investitionszuschüsse und Tilgungszuschüsse wurden somit einander angeglichen. Bisher fiel der Tilgungszuschuss immer 2,5 Prozent niedriger aus. Einzelmaßnahmen sind weiterhin bei 50.000 Euro gedeckelt. Die maximal förderfähigen Kosten für KfW-Effizienzhäuser (Sanierung und Neubau) erhöhen sich um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Diese Änderung gilt für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen.