Kein Steuerbonus für Gebäudesanierung

Vermittlungsausschuss beendet Verfahren

Eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wird es nicht geben. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hat das fast eineinhalb Jahre währende Vermittlungsverfahren zum Energiewirtschaftsgesetz nun abgeschlossen. Bund und Länder einigten sich am 12. Dezember 2012 darauf, sämtliche strittigen Punkte zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Eine Verständigung sei trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich gewesen, hieß es. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen bleibt nun aus. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen.

Der Vermittlungsausschuss beschloss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungsvorschlag noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich gegenwärtig mit dem Gesetz, das wegen der umfangreichen inhaltlichen Streichungen einen neuen Titel erhalten soll.