Kein erhöhtes Brandrisiko durch Fehlerlichtbögen

Holzbau Deutschland plädiert für Freiwilligkeit bei Installation von Schutzeinrichtungen

Der Vorstand von Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des deutschen Baugewerbes befasste sich Mitte März mit dem aktuellen Stand der in der Branche diskutierten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD).

Hier hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) inzwischen nach lang anhaltender Kritik von Holzbau Deutschland und anderen Branchenverbänden eine Berichtigung veröffentlicht. In der Berichtigung steht nun keine pauschale Anforderung mehr, dass Holzhäuser mit AFDDs auszustatten sind. Allerdings sollen die AFDDs nach DIN VDE 0100-420 weiterhin in Gebäude eingebaut werden, die hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen bestehen. Die Gefährdungsanalyse des AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) wird nun zwar ausreichend einbezogen, allerdings wird aber die Beurteilung der Bauteile hinsichtlich des überwiegenden Anteils an brennbaren Baustoffen dem ausführenden Bauunternehmer überlassen.

Der Vorstand von Holzbau Deutschland kritisiert daher, dass diese Berichtigung nicht ausreicht. Denn nach wie vor gebe es keine gesicherten statistischen Nachweise dafür, dass Fehlerlichtbögen in Gebäuden, die aus potentiell brennbarem Material bestehen, das allgemeine Brandrisiko signifikant erhöhen. Daher hat Holzbau Deutschland über den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, der sich weitere Organisationen und Verbände der Wohnungswirtschaft, Bauindustrie und des Verbraucherschutzes angeschlossen haben.

Der Vorstand betonte erneut, dass das brandschutztechnische Sicherheitsniveau von Gebäuden baurechtlich und bauaufsichtlich durch den Gesetzgeber geregelt sei. Nach wie vor werde nach dem Kenntnisstand von Holzbau Deutschland seitens der Bauaufsichten der Bundesländer (ARGEBAU) keine Notwendigkeit gesehen, Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen zur Gefahrenabwehr zusätzlich zu den Fehlerstromschutzschaltern (FI) und Leitungsschutzschaltern bauaufsichtlich zu fordern. Damit bleibe die Anwendung dieser Norm in Deutschland aus bauordnungsrechtlichen Gründen freiwillig und damit privatrechtlich.