Durch einen Erlass der beteiligten Bundesministerien ist es möglich, neben einer aufwändigen Zertifizierung (z.B. durch die Systeme FSC® oder PEFC™) auch mit einem Einzelnachweis an öffentlichen Ausschreibungen für nachhaltige Holzprodukte teilzunehmen. Der Nachweis bescheinigt die Herkunft des verwendeten Holzes aus nachhaltigem Anbau. Vor allem für kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Unternehmen, die nur selten Aufträge für die öffentliche Hand ausführen, ist der Einzelnachweis eine kostengünstige und effektive Alternative zur Chain-of- Custody-Zertifizierung.
Diese fordert schon seit 2010 im "Beschaffungserlass für Holzprodukte" bei Staatsaufträgen ab einem Warenwert von 2.000 € einen Nachweis, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft stammt. Bisher war dieser Nachweis nur über ein Chain-of-Custody- Zertifikat (CoC) in Form einer Produktzertifizierung durch die Systeme FSC® oder PEFC™ oder eines gleichwertigen Zertifikats möglich.
Diese Zertifizierung kann auch vom ift Rosenheim durchgeführt werden und gewährleistet eine lückenlose Aufzeichnung der Holzherkunft. Sie eignet sich hauptsächlich für Firmen, die viele Aufträge im Sinne dieser Beschaffungsvorgaben erhalten und/oder die offiziell mit den Warenzeichen FSC® oder PEFC™ werben möchten.
Durch den neuen Erlass der beteiligten Bundesministerien vom 6. Oktober ist es nun auch möglich, mit einem Einzelnachweis und ohne Zertifizierung an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Der Einzelnachweis ist somit ein Mittel des Herkunftsnachweises von Holzprodukten, die in direktem Bezug zu einem bestimmten Auftrag stehen. Besonders eignet sich der Einzelnachweis für kleinere Unternehmen, die nur selten Aufträge für den öffentlichen Sektor ausführen.
Zur Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber nach Zuschlag und vor Einbau der Holzprodukte kann man den Einzelnachweis beim ift Rosenheim anfordern. Danach erhält man die vorbereitenden Unterlagen zur Dokumentenprüfung. Bei komplexeren Einzelfällen ist eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Auditor notwendig. Nach Prüfung der relevanten Daten durch einen ift-Experten erfolgt eine Bestätigung, und die Prüfbescheinigung kann innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt werden.
Am 14. März 2018 findet ein Webinar zum Thema "Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft" vom ift Rosenheim statt. Weitere Informationen zu diesem und weiteren Webinaren finden sich unter www.ift-rosenheim.de/web/akademie/webinare