Die Fachversammlung von Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes tagte Ende September in Berlin. Zentrale Themen dieser Sitzung waren u. a. die Tegernseer Gebräuche. Sie wurden von der Fachversammlung als Handelsgebrauch abgelehnt. Die Fachversammlung sprach sich dafür aus, dass die "Gebräuche für den Handel mit Holz- und Holzprodukten in Deutschland ('Tegernseer Gebräuche')" für das Zimmerer- und Holzbaugewerbe nicht mehr als Handelsbrauch im Sinne des § 346 HGB anerkannt werden.
Die Fachversammlung war sich einig, dass sich der Einsatz von Holz- und Holzwerkstoffen im Bauwesen entscheidend weiterentwickelt hat und daher die Tegernseer Gebräuche nicht mehr der heutigen Praxis im Zimmerer- und Holzbaugewerbe entsprechen. Diese Weiterentwicklung betreffe sowohl die allgemein verbindlichen Regelwerke (insbesondere Normen) als auch die flächendeckende Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im heutigen Holzbau würden nur geregelte Bauprodukte von den Betrieben des Zimmerer- und Holzbaugewerbes bestellt und verarbeitet bzw. verbaut, deren qualitative Anforderungen entsprechend definiert seien.
Da die Tegernseer Gebräuche vom Zimmerer- und Holzbaugewerbe in Gänze abgelehnt werden, beteiligte sich Holzbau Deutschland auch nicht an dem fortgeschriebenen Entwurf der Neufeststellung 2020 für die "Gebräuche für den Handel mit Holz- und Holzprodukten in Deutschland" vom 19. März 2020, der zur öffentlichen Konsultation verbreitet worden war.