Hilfe im Sanierungs-Dschungel mit einer Fachunternehmererklärung

DBU hilft Hausbesitzern bei energetischer Sanierung

Wer saniert oder neu baut, steht anfangs vor einem Dschungel aus Fachbegriffen. Viele Bauherren verlassen sich auf das Wort ihres Architekten oder Energieberaters. Doch auf dem Bau warten viele Fallstricke, und auch Architekt und Berater können nicht jeden Schritt kontrollieren. "Wer selbst gut informiert ist und den Überblick behält, umgeht Fettnäpfchen und spart am Ende Energie - im Haus, aber auch die eigene", sagt Andreas Skrypietz, Leiter der Klimaschutz- und Beratungskampagne "Haus sanieren - profitieren" der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Ein wichtiger Begriff, den Bauherren kennen sollten, sei die Fachunternehmererklärung. Skrypietz: "Was auf Beamtendeutsch so kompliziert klingt, ist nicht mehr als eine Bescheinigung, dass der Handwerker seine Arbeit korrekt gemacht hat. Aber die ist enorm wichtig." Fachunternehmererklärung ist Pflicht für Bauschritte, die beim Energiesparen helfen Wenn das beauftragte Unternehmen von sich aus eine Fachunternehmererklärung vorlegt, sei das für den Bauherrn ein Beleg, dass der Betrieb sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten habe, erklärt der gelernte Energieberater Skrypietz.

Die Fachunternehmererklärung sei laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht für alle Bauschritte, die später beim Energiesparen helfen. Das könne der Einbau neuer Fenster sein, die Erneuerung der Heizung, aber auch das Dämmen und Verputzen von Außenwänden, Kellerdecke und Dach.

Besonders, wenn der Bauherr Sanierungsförderung beantragt hat, sei eine fehlende Erklärung ärgerlich, so Skrypietz. "Wenn die Erklärung vom Handwerker nicht vollständig ausgefüllt wird oder die einzelnen Werte nicht plausibel sind, erkennen Zuschussgeber sie nicht an", sagt er weiter. Dann komme im Nachhinein viel Arbeit und Ärger auf den Bauherren zu. Er müsse belegen, dass sein Haus die verlangten Effizienzstandards erfüllt. Wenn Handwerker keine Fachunternehmererklärung abgeben, könne dies aber auch ein Indiz dafür sein, dass sie die Fachkriterien missachtet haben.

Das könne wiederum fatale Auswirkungen haben: Würden Dämmmaterialen falsch angebracht, entstünden in der Regel Wärmebrücken. Über sie werde die Wärme aus den Räumen schneller nach außen transportiert als durch andere Bauteile. Das sei etwa an Deckenanschlüssen, Fensterrahmen, Ecken im Haus oder ungedämmten Stahlbetonbauteilen der Fall. "An diesen Stellen ist die Schimmelgefahr besonders groß, weil sich dort gut Feuchtigkeit bilden kann", sagt Skrypietz. Die Fachunternehmererklärung sollte auf jeden Fall angefordert werden, wenn der Handwerker sie nicht von sich aus vorlege.

Was eine Fachunternehmererklärung ist, beantwortet die DBU-Kampagne "Haus sanieren - profitieren!" im Sanierungs-ABC auf ihrer Homepage. (Foto: DBU)