Hauptstadt will mehr Holzbau

Änderung der Berliner Bauordnung ist in Kraft getreten

Im März dieses Jahres meldeten wir, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen eine Beschlussempfehlung zur Änderung der Bauordnung Berlin (BauO Bln) verabschiedet hat, die unter anderem eine wichtige Änderung zur Förderung des Holzbaus enthält. Das Abgeordnetenhaus ist dieser Empfehlung gefolgt. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) trat die Änderung am 20. April in Kraft.

§ 26 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer" wird um einen Absatz 3 ergänzt, der eine Regelung zur einfacheren Genehmigung von Gebäuden aus Holz bzw. mit tragenden Teilen aus Holz beinhaltet. Sein Wortlaut: "Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmnd oder feuerbeständig sein müssen, in Holzbauweise zulässig, wenn die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit gewährleistet wird."

Mehrgeschossiges Bauen mit Holz wird in Berlin mit der neuen Bauordnung nun einfacher. (Foto: Kaden)