Gütezeichen Holzhausbau aktualisiert

Aufteilung in Herstellung und Montage entfällt künftig

Das RAL Gütezeichen "Holzhausbau" wurde kürzlich unter Mitarbeit der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) aktualisiert und ist nun in Kraft getreten. Ursprünglich war das Gütezeichen in "Herstellung" und "Montage" aufgeteilt und konnte separat verliehen werden. Nun wurden die beiden Bereiche zusammengelegt, um es für Baufamilien und Hersteller unkomplizierter zu gestalten.

Auch Zimmereien und Holzbauunternehmen, bei denen die Vorfertigung von Holzbauelementen nicht zum Leistungsumfang gehört, haben die Möglichkeit, das Gütezeichen "Holzhausbau" zu erlangen. Für diejenigen Hersteller, die sich auf ein- oder beidseitig beplankte Holztafelelemente spezialisiert haben, jedoch nicht selbst montieren, wurde das Gütezeichen Holzrohelementherstellung eingeführt.

Neben der Zusammenlegung wurde auch gleich eine Aktualisierung der Güte- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens vorgenommen. Unter anderem wurden wärmeschutztechnische Grenzwerte und Luftdichtheitsanforderungen weiter verschärft und erstmalig Estricharbeiten als gütegesicherte Leistung integriert. Für das Gütezeichen "Holzhausbau" ist zudem eine Baustellenüberwachung durch unabhängige Prüfer obligatorisch, die für die Holzrohelementherstellung logischerweise nicht benötigt wird.

Nach wie vor dienen die Gütezeichen auch als hilfreicher Wegweiser, um die Baufamilien bei der Kaufentscheidung zu unterstützen: RAL-zertifizierte Holzbauunternehmen werden im regelmäßigen Turnus von der BMF auf die Einhaltung strenger Qualitätsstandards hin geprüft. Dies betrifft die gängigen Bauarten wie Holztafelbau/Holzrahmenbau, Holzskelettbau, Massivholzbau sowie Modulbauarten, die überwiegend aus Holzbauteilen bestehen.