Das brandschutztechnische Sicherheitsniveau wird in Deutschland durch den Gesetzgeber definiert. Dem entgegen fordert die Deutsche Kommission für Elektrotechnik (DKE) in der DIN VDE 0100-420:2016, beispielsweise in Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Museen und in Gebäuden mit brennbaren Baustoffen eine sogenannte Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) pro Schaltkreis zu installieren.
Es ist gegenwärtig bei Versicherungen und Feuerwehr keine Statistik bekannt, die Brände in Holzgebäuden dokumentiert, die durch Fehlerlichtbogen in der Konstruktion verursacht worden wären. Es ist also gänzlich unbekannt, wie sehr diese Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen das Schutzniveau erhöhen. Demgegenüber stehen für ein Einfamilienhaus durchschnittliche Kosten in Höhe von etwa 3.000 Euro. Das Erreichen eines angemessenen Brandschutzes wird übrigens mit Rauchmeldern in Ergänzung zum baulichen Feuerwiderstand der Bauteile kostengünstiger umgesetzt.
Betroffen sind Architekten, Planer und vor allem ausführende Betriebe. Diese können sich aber an einem Einspruchsverfahren beteiligen und dieser fragwürdigen Einführung widersprechen. Dazu kann auf die unten herunterzuladende Word-Datei zurückgegriffen werden.
Die Stellungnahme sollte ausgefüllt an per Mail an dke(at)vde.com gesendet werden.
Das Einspruchsverfahren der DKE zur VDE 0100-420 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen - Abschnitt 421.7: Anforderungen zum Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs)" endet am 22. Februar 2018.
Für Rückfragen steht die Fachberatung Holzbau des INFORMATIONSDIENST HOLZ gern zur Verfügung. Zu erreichen ist die Fachberatung Holzbau montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter Tel. 030-57701995.
Zur weiteren Information dient der Link auf die Internetseite des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV):