Verschiedene Medien berichteten in den letzten Tagen, dass ab Mitte Dezember 2017 der Einbau von Brandschutzschaltern verpflichtend vorgeschrieben ist. Das ist laut Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) in Berlin falsch. Laut ZDB gebe es keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es bestehe auch keine Nachrüstpflicht.
Vom ZDB heißt es wörtlich: "In einigen Artikeln beziehen sich die Medien auf eine Presseinformation der Initiative Elektro Plus. Dort wird die Veröffentlichung der Norm DIN VDE 0100-420 begrüßt und darauf hingewiesen, dass diese Norm ab dem 18. Dezember 2017 den Einsatz von Brandschutzschaltern verpflichtend vorschreibt. Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass es sich dabei auch um eine gesetzliche Auflage handelt.
Fakt ist jedoch, dass die Anwendung dieser Norm in Deutschland freiwillig ist. Darauf weist auch ein Schreiben des für das gesamte Bauwesen zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hin, das dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes vorliegt. Das Ministerium hält den Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs), umgangssprachlich "Brandschutzschalter" für nicht erforderlich.
Gesetzlich bindend wäre die oben genannte Norm erst dann, wenn sie in den Landesbauordnungen als technische Baubestimmung eingeführt würde. Was nur wenige wissen: Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt."
Bereits am 10 April 2017 habe die Bundesfachgruppe Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in seiner Pressemeldung zum Einbau von Brandschutzschaltern kritisiert, dass die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) die DIN VDE "0100-420:2016-02 veröffentlicht habe, ohne dabei Brandursachenstatistiken und Forschungsergebnisse vorzulegen, die die Notwendigkeit des Einbaus der Brandschutzschalter nachweist.