DHWR fordert Musterbauordnung auf dem Stand der Technik

Holzbauweise sollte gleichberechtigt zu anderen Bauweisen sein

Die deutsche Bauproduktenrichtlinie verstößt gegen europäisches Recht. Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies im Oktober 2014 festgestellt hat, besteht auf nationaler Ebene dringender Handlungsbedarf. Der EuGH bemängelt, dass Deutschland in der Bauregelliste B zusätzliche Anforderungen an Produkte mit CE- Kennzeichen nach einer harmonisierten Produktnorm für den Marktzugang in Deutschland formuliert hat. Auf diese Weise wurde der Marktzugang unzulässig beschränkt. Von der Bundesrepublik wird nun eine grundsätzliche und kurzfristige Systemumstellung erwartet, da andernfalls ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

Zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) erarbeitete der Deutsche Holzwirtschaftsrat eine Stellungnahme mit drei Hauptkritikpunkten:

  • Die beteiligten Verbände konnten einige Aspekte der MBO nicht kommentieren, da die Verwaltungsvorschriften zur Musterbauordnung bis zur Abgabefrist der Stellungnahmen nicht vorlagen. Der DHWR plant daher eine weitere Stellungnahme abzugeben, sobald die Verwaltungsvorschriften vorliegen.
  • Die neue MBO verlagert die Verantwortung für Leistungseigenschaften vom Hersteller eines Bauprodukts auf die Bauplaner und Ausführende - dies ist jedoch im Entwurf der MBO nicht konkret genug dargestellt. Die Ausführung und die Produktauswahl müssen für alle am Bau Beteiligten transparent, nachvollziehbar und eindeutig sein, um die Praktikabilität der Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen.
  • Die MBO muss auch den aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft widerspiegeln, um einer Benachteiligung der Holzbauweise, vor allem im mehrgeschossigen Wohnungsbau, entgegen zu treten.


Die ausführliche Stellungnahme ist unter dem folgenden Link nachzulesen: