Die aktuelle Musterholzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Stand 10/2020 soll auf der Grundlage neuester Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung fortgeschrieben werden. Wie die bisherige Richtlinie soll sie als Regelwerk die Realisierung von Holzbauten in der Gebäudeklasse (GK) 4 und 5 vereinfachen.
Aufgrund des nach wie vor vorhandenen bauordnungsrechtlichen Vorrangs der Materialeigenschaften gegenüber der Leistungsfähigkeit von Bauarten wird aus Sicht des BDA der Holzbau benachteilligt. Der BDA fordert deshalb keine Fortschreibung, sondern eine Neufassung der MHolzBauRL unter breiter Beteiligung praktizierender Architektinnen und Architekten, um zukunftsweisende Innovationen in eine breite baupraktische Anwendung überführen zu können.