Seit 2012 ist für tragend eingesetztes Bauschnittholz nach DIN EN 14081 das CE-Zeichen verpflichtend. Speziell für Dachlatten ist bisher jedoch kein CE-Zeichen möglich gewesen, da entsprechende Festigkeitswerte fehlten. Um auch für Dachlatten ein CE-Zeichen vergeben zu können, hat der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V.( DeSH) in einem Projekt mit der TU München umfangreiche Festigkeitsprüfungen für Dachlatten beauftragt.
Der Prüfbericht wird in Kürze vorliegen. Auf Basis des Prüfberichtes können zertifizierte Betriebe dann auch für Dachlatten ein CE-Zeichen vergeben. Die Untersuchungen wurden zunächst nur für Fichte/Tanne und Sortierklasse S 10 (rote Kennzeichnung) vorgenommen. Entsprechend wird zunächst auch nur für dieses Sortiment ein CE-Zeichen möglich sein.
Die BauBG und die beteiligten Verbände Dachdeckerhandwerk, Zimmererhandwerk, Holzhandel und DeSH werden in einer Verbändevereinbarung die Vorgaben für die Dachlatte mit CE-Zeichen festlegen: Dachlatte mit CE-Zeichen: Fichte/Tanne, S 10, Nennquerschnitt 30/50 und 40/60, farbliche Kennzeichnung rot, Kennzeichnung des Lattenbündels, Lattenbündel max. 12 Latten, CE-Zeichen. Meßbezugsfeuchte 20 % (bei 20 % Holzfeuchte maßhaltig) CE-Zeichen auf Lattenbündel und in Begleitpapieren, Leistungserklärung vorhalten.
Mit der BauBG und den beteiligten Verbänden ist die Umsetzung des CE-Zeichens für Dachlatten ab 2015 vereinbart. Damit die Betriebe das CE-Zeichen auch für Dachlatten vergeben können, ist eine CE-Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN 14081 Voraussetzung. Bauholzsägewerke sollten diese CE-Zertifizierung bereits haben oder sich jetzt um eine Zertifizierung bemühen, damit sie rechtzeitig zum 1.1.2015 das CE-Zeichen nutzen können.
Dachlattenbetriebe müssen bei der Zertifizierung den Prüfbericht der TU München vorweisen. Der DeSH als Eigentümer des Prüfberichtes wird Betrieben diesen Prüfbericht nach Abschluss eines Lizenzvertrages zur Verfügung stellen. Die BauBG sowie das Dachdeckerhandwerk und Zimmererhandwerk wollen die neue Vorgabe bis Ende des Jahres in ihren Vorgaben und Fachregeln umsetzen und ihre Mitglieder entsprechend unterrichten.