Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Gebäudeenergiegesetz

Klimaschutz soll vorangebracht werden

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen.

Zentrales Anliegen der Novelle soll die Entbürokratisierung und Vereinfachung sein. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug werden wesentlich erleichtert. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer ist mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem "Modellgebäudeverfahren" können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Energieversorgung von Gebäuden. Besonders das Heizen mit Öl steht hier im Fokus. Das Bauen mit Holz wird nicht explizit erwähnt bzw. gefördert. Gleichwohl dürfte der Holzbau von den Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden profitieren.

Energieeffizienz ist ein guter Grund für Holz als Baumaterial. (© Informationsdienst Holz)