Aus Gründen der Rechtssicherheit

Neue EU-Verordnung zum Brandverhalten von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz

Das IHD/EPH Dresden weist darauf hin, dass am 22. Mai 2024 die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1399 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. Sie ist nach einer Übergangsfrist von 90 Tagen am 22. August 2024 in Kraft getreten und ändert bzw. konkretisiert die Verordnung 2006/213/EG „aus Gründen der Rechtssicherheit“. Die wesentliche Änderung besteht darin, die bisher definierten Bedingungen zur Einstufung des Brandverhaltens ohne den Nachweis einer durchgeführten Prüfung (in der Produktnorm bekannt als CWFT-Tabelle – Classification Without Further Testing) einzuschränken.

Die in der Harmonisierten Norm EN 14915:2013 enthaltene Tabelle 1 (CWFT) inklusive Bild 1 und Bild 2 verweist somit auf eine nicht mehr geltende Entscheidung der EU-Kommission und kann nicht mehr angewendet werden. Eine neue Tabelle wurde im Anhang der Delegierten Verordnung veröffentlicht. Für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz folgt daraus, dass eine solche Einstufung des Brandverhaltens ohne Prüfung nur noch für unbehandelte Produkte möglich ist. Alle werkseitig vorbehandelten Produkte (gemeint sind chemischer Holzschutz, thermische Holzmodifikation und alle Arten von Beschichtungen) müssen nun für die CE-Kennzeichnung bezüglich der Klassifizierung des Brandverhaltens nach den Vorgaben der DIN EN 13501-1 geprüft werden.

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