Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags

Beschluss des Bundesrates vom 26. März 2021

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) beschlossen. Wesentliche Inhalte dieser Verordnung:

(1) Im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 darf Holz der Holzart Fichte im Forstbetrieb nur nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 eingeschlagen werden.

(2) Für die Holzart Fichte wird der ordentliche Holzeinschlag auf 85 Prozent beschränkt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes ist der durchschnittliche Einschlag der Jahre 2013 bis 2017 zugrunde zu legen.

(4) Ordentliche Holzeinschläge des Forstwirtschaftsjahres 2021, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgten, sind auf den beschränkten Holzeinschlag des Forstwirtschaftsjahres 2021 bis zur Höhe der Beschränkung anzurechnen.

Was bedeutet dies für die Holzwirtschaft? Eine Stellungnahme der einzelnen Verbände liegt uns noch nicht vor. Wir sind der Meinung, dass die Verordnung keinen Einfluss auf das Marktgeschehen haben wird, die Anhebung der Holzpreise ist ohnehin schon vom Markt vorgenommen worden. Im Zusammenhang mit der allgegenwärtigen Meldung "Wir haben kein Holz mehr zur Verfügung..." ist jedoch die in dieser Verordnung enthaltene Nachricht eher negativ zu betrachten. Sie wird den Markt zusätzlich verunsichern.  

 

(© Informationsdienst Holz)