Berlin verankert Holzbauweise in Bauordnung

Genehmigungsverfahren soll vereinfacht werden

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 7. März 2018 eine Beschlussempfehlung zur Änderung der Berliner Bauordnung verabschiedet, die das Abgeordnetenhauses am 22. März 2018 beschließen soll. Neben Regelungen zu Bauprodukten, zur Umsetzung der Seveso-Richtlinie, zu Abrissen und der zeitlichen Gültigkeit von Baugenehmigungen wird im § 26 eine Regelung zur einfacheren Genehmigung von Gebäuden aus Holz bzw. mit tragenden Teilen aus Holz eingeführt.

Der genaue Wortlaut des neuen § 26, Abs. 3: "Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in Holzbauweise zulässig, wenn die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit gewährleistet wird."

Nach Baden-Württemberg und Hamburg erleichtert Berlin als drittes Bundesland den Einsatz von Holz als Baustoff auch für tragende Teile in Gebäuden. Die Koalition will damit ihre Holzbaustrategie weiter vorantreiben. Einzelne Wohn- und Bürogebäude sowie Schulen werden in der Bundeshauptstadt bereits heute aus Holz gebaut. Dies wird jetzt genehmigungstechnisch erleichtert. Durch die Änderung der Bauordnung und durch die Errichtung öffentlicher Gebäude in Holzbauweise soll mehr Nachhaltigkeit in die Bautätigkeit gebracht werden.

Mit dem Projekt E3 ging im Jahr 2008 ein Innovationsschub für das urbane Bauen mit Holz von Berlin aus durch die gesamte Republik.
(Foto: Architekten)