Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. hat eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050) dient als Diskussionsgrundlage, um ein wirkungsvolles, einfaches und verständliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln. Zu den inhaltlichen Kernforderungen zählt, dass die CO2-Emission eines Gebäudes zur Zielgröße wird und die Bewertung nicht über theoretische Referenzgebäude sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgt. Zudem ist bei Nichterfüllung der Zielwerte eine CO2-Abgabe zu leisten.
Laut DGNB fehlen dem zum Ende der vergangenen Legislaturperiode vorgestellten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes der klare Bezug und das unumstößliche Ziel, als wirksames Instrument dazu beizutragen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Nach Auffassung der DGNB benötige es ein Gesetz, das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setze, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben würden. Dass dies möglich sei, zeige der jetzt von der DGNB veröffentlichte Vorschlag eines GEG 2050. Dieser sei bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt habe.
Es sei zudem ein Statement, dass sich ein zukunftsfähiges Gesetz, welches unverändert bis 2050 gültig sei, bereits heute formulieren lasse. Dabei beziehe sich das GEG 2050 direkt auf die kritische Umweltbelastung, nämlich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit ließen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße "Energieverbrauch von Gebäuden" erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem müsse die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.
Wichtig sei, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050, so die DGNB. Von dieser absoluten Größe müss e für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser müsse die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise definieren. Hierbei komme den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben.
Mit gezielten Forderungen und Förderungen ließen sich dafür wirtschaftliche Rahmenbedingungen bereitstellen, um nachhaltig in den Werterhalt der Gebäude investieren zu können und die überfällige Sanierung des Gebäudebestandes endlich attraktiv zu machen. In diesem Sinne könnte laut DGNB das GEG 2050 den Startschuss für das bislang größte und nachhaltigste Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bilden.