Bayern: Änderung der Bauordnung tritt in Kraft

Verwendung des Baustoffs Holz soll vereinfacht werden

Am 1. Februar tritt die Bayerische Bauordnung in ihrer novellierten Fassung in Kraft. Das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften hatte der Bayerische Landtag am 2. Dezember 2020 beschlossen. Durch die Änderungen soll das Bauen einfacher, billiger, schneller, nachhaltiger und flächensparender werden.

Wesentlicher Inhalt der Novelle sind die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H außer in Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Einführung der Typengenehmigung für serielles Bauen, die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, die Ermöglichung der Verwendung des Baustoffes Holz und letztlich auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag.

Durch die neue bayerische Baurodnung ist es jetzt möglich, auch in den Gebäudeklassen 4 und 5 mit offenen Außenwandbekleidungen aus Holz zu bauen. (© Informationsdienst Holz)