80 Cent pro Kliogramm verbautes Holz

Land NRW bietet Zusatzdarlehen für neue Gebäude in Holzbauweise

Das Land Nrodrhein-Westfalen fördert den Holzbau mit einem speziell darauf zugeschnittenen Darlehen. Das zinsverbilligte Zusatzdarlehen "Bauen mit Holz" ist Teil deröffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW. Es wird aus Mitteln der NRW-Bank bei Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz in Höhe von 0,80 Euro pro Kilogramm Holz gewährt. Das Darelehen gilt zum Beispiel bei der Errichtung von Holzrahmenbauten, Massivholzgebäuden oder auch Gebäuden in Holz-Hybridbauweise. Dieser Betrag ist auf 15.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Auf dieses Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) von 50 Prozent gewährt.

Das Zusatzdarlehen wird für folgende Maßnahmen gewährt:

Neubau und Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen
Gefördert wird der Neubau und die Neuschaffung im Gebäudebestand von

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen,
  • Gruppenwohnungen,
  • Mieteinfamilienhäusern.

Die Wohnraumförderung des Landes NRW zum Bau von Mietwohnungen inkl. des Zusatzdarlehens "Bauen mit Holz" richtet sich u.a. an Investoren, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Mit Inanspruchnahme der Wohnraumförderung verpflichtet sich der Bauherr, für bestimmte Haushalte vorbehaltene bzw. preisgebundene Wohnungen bereitzustellen.

Wohnraum für Studierende
Förderfähig sind Studierendenwohnheime sowie Miet- und Gruppenwohnungen. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an Studierendenwerke, wohnungswirtschaftliche Unternehmen und private Investorinnen und Investoren.

Neubau, Neuschaffung oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen. Im Rahmen dieser Förderung wird ebenfalls das Zusatzdarlehen "Bauen mit Holz" gewährt. Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.

In der Modernisierungsförderung für Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum wurden zudem die Konditionen angepasst: Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen.

Nicht gewährt wird das Zusatzdarlehen "Bauen mit Holz" im Rahmen der Modernisierungsförderung.