Vorreiter Baden-Württemberg

Holzbaurichtlinie und Brandschutznorm DIN 4102-4:2025-06 anwendbar

Am 12. Januar ist in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in Kraft getreten, sodass die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise Baden-Württemberg (HolzBauRL) anwendbar ist. Grundlage ist die neue MHolzBauRL 2024.

Damit gibt es künftig in Baden-Württemberg auch in der Holzbauweise keine generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten in Gebäudeklasse 5 mehr (VwV TB: Anlage A 2.2/BW2). Bei größeren Raumzusammenhängen und bei bestimmten Sonderbauten, wie etwa Krankenhäusern, wird jedoch verbindlich ein Brandschutzgutachten gefordert.

Darüber hinaus wurde über die neue Verwaltungsvorschrift mit einem kleinen Zusatz (VwV TB: Anlage A 1.2.3/3) die wichtige neu überarbeitete Brandschutznorm im ersten Bundesland nutzbar gemacht: Alternativ darf auch DIN 4102-4:2025-06 angewendet werden. In diesem Normenteil sind besonders im Holzbau viele praxistaugliche Bauteile zusammengestellt.

> Download Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB

> Download Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg

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