Steht das Vergaberecht einer Bevorzugung der Holzbauweise entgegen? Gibt es Hindernisse des Baurechts bzw. der Bautechnik? Was genau bedeutet produktneutrale Ausschreibung? Seit Jahren erreichen uns immer wieder Anfragen von Gemeinderäten, Nachhaltigkeitsbeauftragten der Kommunen oder engagierten Forstamtsleitern, die sich für das nachhaltige Bauen in Holzbauweise in ihrem regionalen Umfeld einsetzen wollen, aber nicht wissen, wie sie zielgerichtet vorgehen können, um Projekte in Holzbauweise zu realisieren. Seit der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg im Jahr 2015 hat sich zunächst für die Gebäudeklasse 4 und 5 hinsichtlich der Holzbauweise Grundlegendes geändert. Zudem rücken vor dem Hintergrund des Klimawandels nachwachsende Baustoffe ins Blickfeld von kommunalen Bauherren und Planern. Wir wollen Entscheidern im öffentlichen Raum Einblick in die gegenwärtige Rechtslage von Ausschreibung und Vergabe von Holzbauleistungen geben.