Zur Qualitätssicherung im Holzbau hat Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister vor 32 Jahren gemeinsam mit der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz eine Verbändevereinbarung zum Konstruktionsvollholz geschlossen. Diese wurde in den Jahren 1997, 2003, 2015 an die fortlaufende technische Entwicklung angepasst.
Dabei wurden insbesondere die gegenwärtigen Regelungen aus dem Bereich der europäischen Normung berücksichtigt. Im März 2026 wurde die Vereinbarung erneut überarbeitet und unterzeichnet. Sie tritt heute am 1. Mai 2026 in Kraft.