MHolzBauRL 2024 vom DIBt veröffentlicht

Auch Berlin erlaubt die Anwendung der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie

Am 12. Mai 2025 wurde die neue „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise“ (MHolzBauRL 2024) in den Amtlichen Mitteilungen 2025/2 des DIBt veröffentlicht. Die von der Projektgruppe MHolzBauRL erarbeitete Fassung wurde zuvor auf der 145. Bauministerkonferenz im September 2024 beschlossen.

Die Fortschreibung der Version von Oktober 2020 erlaubt erweiterte Anwendungsbereiche. So wird nun unter anderem die Holztafelbauweise in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ausdrücklich geregelt.

Die notifizierte Muster-Richtlinie darf überall dort angewendet werden, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten. Neben Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern und in Nordrhein-Westfalen* trifft dies nun auch auf Berlin zu: Dort gilt die Richtlinie seit dem 2. Mai 2025 offiziell durch ihre Aufnahme in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln).

> Download MHolzBauRL 2024

* In Verbindung mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung


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